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Informationen
zum Datenschutz
Datenschutzhinweise
nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im
Zusammenhang mit „Zentrale Verwaltung von Betreuungsplätzen“
I.
Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im
Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze
der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist
die:
Stadt Aurich
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Tel.: 04941/12-0
Fax: 04941/12-1150
info@stadt.aurich.de
II.
Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
KDO als
Datenschutzbeauftragte
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
Der interne Datenschutzkoordinator des Verantwortlichen ist:
Herr Timo Peters
04941/12-1128
Datenschutzkoordinator@stadt.aurich.de
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir erheben und
verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind, um Ihr Anliegen zu
erfüllen, in diesem Fall die zentrale Verwaltung der Betreuungsplätze bei der
Stadt Aurich. Dazu werden die Daten zunächst nur an die 1. gewählte Einrichtung
weitergegeben. Sollte die Aufnahme in dieser Einrichtung nicht möglich sein,
werden die Daten an die unter 2. und ggf. 3. genannte Einrichtung
weitergegeben. Sollte auch in der letzten gewählten Einrichtung keine Aufnahme
möglich sein, werden die Daten an eine andere bedarfsgerechte Einrichtung
weitergegeben.
Sollten Sie Anspruch
auf wirtschaftliche Jugendhilfe haben, werden die Daten an den Landkreis Aurich
übermittelt.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlagen
für die Verarbeitung sind § 12 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
(KiTaG) und § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der
Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der zentralen Verwaltung der
Betreuungsplätze.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden
gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr
erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des
Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit
dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den
Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt
ist. Weitere Aufbewahrungsfristen können sich aus gesetzlichen Vorgaben
ergeben.
5. Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben
Die Bereitstellung der
Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten nach §
12 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und § 24 Sozialgesetzbuch
– Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. erheben
müssen, um Ihr Anliegen zu erfüllen.
Weitere
Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu
Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.