Das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2024/2025 ist abgeschlossen!

Anmeldeformular für einen Betreuungsplatz in einer Auricher Kindertagesstätte




Hinweise zur Anmeldung


Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,


ab dem 1. März 2019 können Sie sich zentral über diese Website in allen Auricher Kindertagesstätten anmelden. Durch dieses strukturierte Verfahren erhalten sowohl Sie, als auch die Kindertagesstätten und die Stadtverwaltung eine größere Planungssicherheit.


Wichtige Informationen:


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Ein Kindergartenjahr beginnt immer im August.

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Sollte bei Ihrem Kind ein erhöhter Förderbedarf festgestellt worden sein, geben Sie dieses bitte im Feld „Bemerkungen“ an.

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Die Plätze in den Auricher Kindertageseinrichtungen stehen nur den Kindern zur Verfügung, die im Stadtgebiet Aurich wohnen. Sollten Sie Ihr Kind schon vor dem Umzug anmelden wollen, so vermerken Sie den geplanten Umzug bitte in dem Anmeldeformular

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Sie können sich in bis zu drei Kindertageseinrichtungen anmelden. Ihre Anmeldung wird jedoch immer nur in einer Einrichtung bearbeitet.

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Falls der 1. Betreuungswunsch nicht erfüllt werden kann, geht die Betreuungsanfrage automatisch an die weiteren von Ihnen ausgewählten Wunscheinrichtungen. Das gesamte Vergabeverfahren wird erfahrungsgemäß bis Ende Juni andauern.

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Jedes Kind kann und soll nur einmal im System erfasst werden. Falls sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben oder die Anmeldung wegen eines Umzuges nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll, schreiben Sie diese Angaben bitte an die in der Bestätigungsemail angegebene E-Mail-Adresse.

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Auf Grund der Datenschutzgrundverordnung sind in dem Anmeldeformular einige Abfragefelder freiwillig auszufüllen. Für die Platzvergabe sind diese Angaben jedoch für die Einrichtungsleitungen wünschenswert.

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Die Platzvergabe erfolgt ausschließlich durch die Leitung der Einrichtung. Innerhalb einer Rückgabefrist von 14 Tagen muss der von den Eltern unterschriebene Betreuungsvertrag in der Einrichtung wieder vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Platzzusage. Bei Falschangaben kann ein zugesagter Betreuungsplatz jederzeit seitens des Trägers gekündigt werden.

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Die Betreuungszeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen können der Übersichtsliste der Kitas entnommen werden. Nutzen Sie vor der Anmeldung die Möglichkeit, die Kindertagesstätten über das Internetportal der jeweiligen Einrichtung, einem Anmeldegespräch oder einen "Tag der offenen Tür" kennenzulernen.

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Ungeborene Kinder können nicht angemeldet werden.




* = Pflichtfeld


Betreuungsdaten

Ein Kalender zur Auswahl des Datums


 




Kinderdaten

Ein Kalender zur Auswahl des Datums


Informationen zu den Sorgeberechtigten

Ein Kalender zur Auswahl des Datums

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Weitere Angaben

Ein Kalender zur Auswahl des Datums

Ein Kalender zur Auswahl des Datums

Ein Kalender zur Auswahl des Datums

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* = Pflichtfeld







Informationen zum Datenschutz

Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit „Zentrale Verwaltung von Betreuungsplätzen“


I. Name und Anschrift des Verantwortlichen


Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:


Stadt Aurich
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Tel.: 04941/12-0
Fax: 04941/12-1150
info@stadt.aurich.de

II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten


KDO als Datenschutzbeauftragte
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg

Der interne Datenschutzkoordinator des Verantwortlichen ist:
Herr Timo Peters
04941/12-1128
Datenschutzkoordinator@stadt.aurich.de


1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Wir erheben und verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind, um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall die zentrale Verwaltung der Betreuungsplätze bei der Stadt Aurich. Dazu werden die Daten zunächst nur an die 1. gewählte Einrichtung weitergegeben. Sollte die Aufnahme in dieser Einrichtung nicht möglich sein, werden die Daten an die unter 2. und ggf. 3. genannte Einrichtung weitergegeben. Sollte auch in der letzten gewählten Einrichtung keine Aufnahme möglich sein, werden die Daten an eine andere bedarfsgerechte Einrichtung weitergegeben.

Sollten Sie Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe haben, werden die Daten an den Landkreis Aurich übermittelt.


2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind § 12 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.


3. Zweck der Datenverarbeitung

Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der zentralen Verwaltung der Betreuungsplätze.


4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Weitere Aufbewahrungsfristen können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben.


5. Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben

Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten nach § 12 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. erheben müssen, um Ihr Anliegen zu erfüllen.


Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.